Der Einbau von Rauchmeldern ist Pflicht, aber auch die Wartung!
Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren weisen zum zweiten Rauchmeldertag am 13.03.2015 die Bürger überall im Land daraufhin, dass neben der Installation auch die regelmäßige Wartung von Rauchmeldern unbedingt erforderlich ist. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich immer noch jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. Funktionsfähige Rauchmelder hätten ihr Leben retten können. „Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn beispielsweise die Batterie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige Wartung zwingend notwendig“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. „Wer als Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen möchte und bei Installation und Wartung auf Nummer sicher gehen will, sollte einen Dienstleister beauftragen, der beispielsweise den bundesweiten Standard Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt“, empfiehlt Rudolph.
So werden Rauchmelder gewartet
Die Wartung erfolgt in mehreren Schritten: Um zu überprüfen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktionieren, muss zunächst die Prüftaste gemäß der Herstellerangaben gedrückt werden. Ein Batteriewechsel ist erforderlich, wenn der Rauchmelder regelmäßig einen Warnton aussendet. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Öffnungen am Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind oder sich die Raumnutzung geändert hat. Ist beispielsweise aus dem Arbeitszimmer ein Kinderzimmer geworden, muss auch hier ein Rauchmelder installiert werden.
Die Haftungsfrage bei vermietetem Wohnraum
In Hessen ist der Vermieter für die Installation der Rauchwarnmelder verantwortlich. Für die Wartung der Rauchmelder ist grundsätzlich der Mieter zuständig. Der Vermieter kann die Wartung der Rauchmelder allerdings übernehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
Beim Kauf eines Rauchmelders sollte ich auf folgendes achten: Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an einem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erweiterten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft, weisen eine deutliche Reduzierung von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Stabilität, z.B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt. Die Kosten für solch einen Rauchmelder betragen ca. 20 Euro.
Weitere Informationen zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht unter: www.rauchmelder-lebensretter.de. Desweiteren sind im Rathaus sowie im Stadthaus Infoflyer in den Sprachen Deutsch, Türkisch, Russisch und Polnisch zum Thema Rauchmelderpflicht erhältlich. Gerne berät Sie auch die Abteilung Brand-, Zivil-, und Katastrophenschutz telefonisch unter 02771/896-620.