Grundausbildung
Grundausbildung Truppmann Teil 1 + Teil 2
Truppmannausbildung Teil 1
Grundlage jedes Feuerwehreinsatzes sind gut ausgebildete Feuerwehrangehörige. Die Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen richtet sich nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2. In einem 70-stündigen Lehrgang werden den Feuerwehranwärtern die Grundbegriffe des "Feuerwehrhandwerks" vermittelt. Neben den theoretischen Kenntnissen wie Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, steht hauptsächlich praktische Ausbildung auf dem Programm. Von den Grundsätzen eines Löscheinsatzes, über die Einweisung/Erkundung in die (unterschiedlichen) Fahrzeuge/Fahrzeugarten/-gruppen, bis zum Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten reicht die Palette.
Am Ende der Ausbildung warten auf die Lehrgangsteilnehmer eine schriftliche und mehrere praktische Übungen als Prüfung in der Gruppe.
Das Ausbildungsziel ist, dass die Teilnehmer unter Anleitung grundlegende Tätigkeiten in der Funktion eines Truppmannes im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz ausüben können.
Truppmannausbildung Teil 2
Die jungen Feuerwehrangehörigen sollen in den ersten beiden Dienstjahren in ihrer Feuerwehr ihre Kenntnisse und Fertigkeiten festigen. Routine ist durch nichts zu ersetzen, und so muss vieles, was in der Grundausbildung gelernt wurde, in dem Lehrgang „Truppmannausbildung Teil 2“ vertieft werden.
Die Truppmannausbildung (Grundausbildung) ist erst nach 2 Jahren und erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen.