Feuerwehr eine Kommunale Pflichtaufgabe
Die Stadt Dillenburg ist, wie alle Städte und Gemeinden, nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG), verpflichtet, eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten. Die Erfordernisse werden in einem Bedarfs- und Entwicklungsplan entsprechend ermittelt.
Aufgabe der Stadt ist es auch, für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen, Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander (Nachbarkommunen) abzustimmen, für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen, Notrufmöglichkeiten einzurichten und an die zuständige Zentrale Leitstelle anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen.
Den Selbstschutz der Bevölkerung und die Brandschutzerziehung zu fördern gehört ebenso zu den Pflichtaufgaben die die Stadt Dillenburg wahrnehmen muss.
Die Feuerwehr ist im Stadtgebiet so aufzustellen, das sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann, dafür sind entsprechend mehrere Standorte erforderlich.
In der Stadtverwaltung werden die Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe, durch die Abteilung Brand- Zivil- und Katastrophenschutz, mit der entsprechenden Wichtigkeit wahrgenommen, die Gefahrenabwehr wird durch eine leistungsfähige ehrenamtliche Freiwillige Feuerwehr im Stadtgebiet sichergestellt.