Leiter Atemschutz
Der Leiter Atemschutz und seine Stellvertreter sind für eine einheitliche Gestaltung der Atemschutzausbildung und Atemschutzüberwachung zuständig. Desweiteren ist der Leiter Atemschutz für die Überwachung der Untersuchungsfristen der Atemschutzgeräteträger verantwortlich. Jeder Atemschutzgeräteträger muss neben der regelmäßigen ärztlichen Untersuchung auch einmal jährlich einen Besuch auf der Atemschutzübungsstrecke in Wetzlar absolvieren. Hier ist der Leiter Atemschutz als Beobachter vor Ort. Außerdem muss einmal jährlich eine theoretische Unterweisung für Atemschutzgeräteträger stattfinden. Diese kann jeder Atemschutzgeräteträge mittlerweile im Internet selbstständig absolvieren.
Die Atemschutztauglichkeit der Feuerwehrkameraden wird von dem Leiter Atemschutz überwacht und an den Stadtbrandinspektor sowie die Wehrführer weitergeleitet. Im Einsatzfall organisiert der Leiter Atemschutz bei Bedarf einen Atemschutzsammelplatz und übernimmt ggf. Atemschutzüberwachung.