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Fortbildung für Motorsägenführer der Dillenburger Feuerwehren

Einsatzkräfte in Unvallferhütung, Theorie und Praxis fortgebildet

Motorsgenfortbildung 5Am Samstag den 28.März wurden 23 Ausgebildete Motorsägenführer der Dillenburger Feuerwehren, durch Motorsägen-Ausbilder Sascha Jung,der Feuerwehr Donsbach, fortgebildet.


Nach einem umfangreichen Theorieteil, im Feuerwehrhaus, fand der entsprechende praktische Teil, in mehreren Gruppen statt. An liegendem Holz, welches dankenswerterweise durch einen Donsbacher Landwirt, auf seinem Grundstück, zur Verfügung gestellt wurde, fand der praktische Teil statt.

 

 

Im Theorieteil wurden die Themen Motorsäge und Zubehör, Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Arbeitstechniken behandelt.

Im praktischen Teil wurde die Arbeitsvorbereitung und die Ermittlung der Einsatzbedingungen erläutert sowie Schnittübungen an liegendem Holz durchgeführt, hier insbesondere die Schnitttechniken, Fächerschnitt, Stechschnitt und die Reaktion der Motorsäge beim Schneiden mit ein- und auslaufender Kette sowie Aufarbeitungstechniken.

Die fachliche und persönliche Eignung ist die Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge, bei der Feuerwehr. Durch die Benutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wird das Sicherheitsniveau zusätzlich verbessert.

 

 

Durch die Fortbildung sind die Einsatzkräfte für den, nicht ungefährlichen, Umgang mit der Motorkettensäge im Einsatz gut vorbereitet und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

Die Aufarbeitung von Sturm- und Bruchholz ist besonders gefährlich und fordert eine mehr-jährige berufliche Erfahrung bei der Arbeit mit der Motorsäge sowie eine spezielle, auf die bestehende Situation abgestimmte Schulung und Unterweisung, über diese verfügen Feuerwehrleute nicht. Aus diesem Grunde können Einsatzsituationen mit umgestürzten Bäumen durch die Feuerwehr nur bedingt gelöst werden. Hier bedarf es vor Einsatzbeginn einer Beurteilung der Gefahrenlage, ob eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in dem Maße vorliegt das die Gefahr durch die Feuerwehr beseitigt werden kann und muss oder ob das Absperren bzw. absichern der Gefahrenstelle ausreichend ist.

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