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Warnwestenpflicht ab 01.07.2014

Kommt es auf der Autobahn oder einer anderen vielbefahrenen Straße zu einem Unfall oder einer Panne ist als aller erstes immer der Eigenschutz zu beachten. Gerade in der Anfangsphase in der die Unfallstelle abgesichert wird, in der Regel durch das aufstellen des Warndreieckes, kommt es oft zu Unfällen. Warnwesten erhöhen die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit der Helfer. Daher gilt ab 01.07.2014 für alle zugelassenen PKWs, LKWs und Busse eine Warnwestenpflicht!

Dies bedeutet das in jedem Fahrzeug mindestens eine Warnweste nach DIN EN 471 mitgeführt werden muss. Am besten lagern Sie die Warnweste griffbereit in der Fahrer- oder Beifahrertür, so müssen Sie nicht erst ungesichert an den Kofferraum um die Warnweste anzulegen. Wenn Sie regelmäßig mit mehreren Personen in ihrem Fahrzeug unterwegs sind sollten Sie auch für diese Personen eine Warnweste mitführen. Denn im Notfall müssen auch diese das Fahrzeug verlassen und sollten dann auch enstprechend geschützt sein. Zum Eigenschutz gehört auch das absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Auch das Warndreieck sollte gut erreichbar mitgeführt werden. Gerade auf dem Weg in den Sommerurlaub sollte man daran denken das Warndreieck nicht unter Koffern zu begraben. Auch an die richtigen Abstände zum aufstellen des Warndreiecks wollen wir an dieser Stelle erinnern: innerorts sollte das Warndreieck in 50 m Entfernung aufgestellt werden. Auf Landstraßen sollte das Warndreieck 100 m entfernt aufgestellt werden und bei Pannen oder Unfällen auf der Autobahn ist ein Abstand von 200 m vorgesehen. Liegt die Unfallstelle in oder nach einer Kurve sollte das Warndreicck entsprechend vor die Kurve gestellt werden.